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   OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13   

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https://dejure.org/2014,9219
OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,9219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,9219)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 16 U 175/13 (https://dejure.org/2014,9219)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 AGG, § 15 AGG, § 241 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 280 BGB
    Haftung des Personalberaters wegen Verletzung von Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe von gegen AGG verstoßenden Ablehnungsgründen an Bewerberin

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht eines Personalberaters wegen Mitteilung der Ablehnungsgründe an abgelehnte Bewerber

  • hensche.de

    AGG, Diskriminierung, Schadensersatz

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Personalberater: Schadensersatz bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

  • RA Kotz

    Personalberater - Verletzung der Verschwiegenheitspflicht - Schadensersatz?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht eines Personalberaters wegen Mitteilung der Ablehnungsgründe an abgelehnte Bewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Personalberater haftet wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verschwiegenheitspflicht eines Personalberaters

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Personalberater dem Bewerber die Ablehnungsgründe mitteilt ...

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Ablehnungsgründen an Bewerberin: Personalberater muss Schadensersatz leisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin verurteilt

  • Jurion (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht eines Personalberaters wegen Mitteilung der Ablehnungsgründe an abgelehnte Bewerber

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    OLG Frankfurt verurteilt indiskreten Personalberater zu Schadenersatz

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Personalberater haftet wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadenersatz wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

  • spiegel.de (Pressebericht, 10.05.2014)

    Nach Diskriminierungs-Hinweis: Personalberater muss an Firma zahlen

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    Personalberater der gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstößt kann sich schadensersatzpflichtig machen

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Vorsicht Personalvermittler: Haftung bei Mitteilung der Ablehnungsgründe

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber hat Anspruch auf Schadensersatz - Illoyaler Personalberater muss zahlen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    AGG-Verstoß: Personaldienstleister muss Schadensersatz leisten

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsgründe verraten - Verpflichtung zum Schadenersatz

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Personalberater wegen Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht durch Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsfreudiger Personalberater haftet für Diskriminierung mit

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Personalberater sind auch bei einem Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG zur Verschwiegenheit verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Salomonisches Urteil in einem Fall von Diskriminierung

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Personalberater: Vertraulichkeit oder Haftung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung der Verschwiegenheitspflicht: Personalberater ist wegen Weitergabe der Ablehnungsgründe an Bewerberin schadensersatzplichtig - Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eines Unternehmens berechtigt Personalberater nicht zur Weitergabe an ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Frauenfeindlichen Arbeitgeber verpfiffen

  • blogspot.de (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Personalberater: Schadensersatz bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Personalvermittler sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3376
  • NZA-RR 2014, 437
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.07.2003 - 2 AZR 235/02

    Kündigung wegen Strafanzeige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
    Entscheidend ist, dass ein Arbeitnehmer - wie jede Person - mit der Erstattung einer Strafanzeige eine von Verfassungs wegen geforderte und von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wahrnimmt (BVerfG, Beschluss vom25.2.1987, 1 BvR 1086/85 = BVerfGE 74, 247; BAG, Urteil vom 3.7.2003, 2 AZR 235/02 = NJW 2004, 1547).

    Im Rahmen des Arbeitsrechts ist es anerkennt, dass ein Arbeitnehmer bei Erstattung einer Strafanzeige gegen seinen Arbeitgeber dann keine verfassungsrechtlichen Rechte wahrnimmt, wenn sie sich als eine unverhältnismäßige Reaktion auf ein Verhalten des Arbeitgebers oder seines Repräsentanten darstellt (BAG, Urteil vom 3.7.2003, a.a.O.).

  • EGMR, 21.07.2011 - 28274/08

    Heinisch ./. Deutschland - Verletzung der Meinungsfreiheit bei Kündigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
    Etwas anderes folgt nach Auffassung des Senats auch nicht aus der von beiden Parteien in Bezug genommenen sog. "Heinisch"-Entscheidung des EGMR (Urteil vom 21.7.2011, 28274/08, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2014 - 16 U 175/13
    Entscheidend ist, dass ein Arbeitnehmer - wie jede Person - mit der Erstattung einer Strafanzeige eine von Verfassungs wegen geforderte und von der Rechtsordnung erlaubte und gebilligte Möglichkeit der Rechtsverfolgung wahrnimmt (BVerfG, Beschluss vom25.2.1987, 1 BvR 1086/85 = BVerfGE 74, 247; BAG, Urteil vom 3.7.2003, 2 AZR 235/02 = NJW 2004, 1547).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Sie gilt aber über § 241 Abs. 2 BGB als Ausfluss des allgemeinen Schädigungsverbots (neminem laede) auch darüber hinaus, wenn und soweit durch den Vertrag besondere Treuepflichten zwischen den Parteien begründet werden oder wenn der Vertrag von vornherein auf eine andauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien angelegt ist (vgl. MüKo-BGB/ Bachmann , 7. Aufl. 2016, § 241 Rn. 96; MüKo-BGB/ Ernst , 7. Aufl. 2016, § 280 Rn. 97 ff.; vgl. auch BGH v. 14.12.1954 - I ZR 65/53, NJW 1955, 460 für Weitergabe nicht schutzfähiger Schnittmuster etc. an Dritte ; OLG Oldenburg v. 20.06.1988 - 13 U 28/88, NJW-RR 1989, 1454 für Chiffre-Anzeigenvertrag ; OLG Frankfurt v. 08.05.2014 - 16 U 175/13, NJW 2014, 3376 für Personalberatungsvertrag und "whistle-blowing" ; BGH v. 24.01.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830 für diejenigen nicht unter das Bankgeheimnis im engeren Sinne fallenden Mitteilungen einer Bank über die Kreditwürdigkeit eines Kunden ).
  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17

    Kohl gg. Schwan

    Sie gilt aber über § 241 Abs. 2 BGB als Ausfluss des allgemeinen Schädigungsverbots (neminem laede) auch darüber hinaus, wenn und soweit durch den Vertrag besondere Treuepflichten zwischen den Parteien begründet werden oder wenn der Vertrag von vornherein auf eine andauernde vertrauensvolle Zusammenarbeit der Parteien angelegt ist (vgl. MüKo-BGB/ Bachmann , 7. Aufl. 2016, § 241 Rn. 96; MüKo-BGB/ Ernst , 7. Aufl. 2016, § 280 Rn. 97 ff.; vgl. auch BGH, Urt. v. 14.12.1954 - I ZR 65/53, NJW 1955, 460 für Weitergabe nicht schutzfähiger Schnittmuster etc. an Dritte ; OLG Oldenburg, Urt. v. 20.6.1988 - 13 U 28/88, NJW-RR 1989, 1454 für Chiffre-Anzeigenvertrag ; OLG Frankfurt, Urt. v. 8.5.2014 - 16 U 175/13, NJW 2014, 3376 für Personalberatungsvertrag und "whistle-blowing" ; BGH, Urt. v. 24.1.2006 - XI ZR 384/03, NJW 2006, 830 für diejenigen nicht unter das Bankgeheimnis im engeren Sinne fallenden Mitteilungen einer Bank über die Kreditwürdigkeit eines Kunden ).
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